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Bauverhandlungstermin
13. Juli 2017
Zu diesen Terminen können Ansuchen um Baubewilligung abgegeben bzw. Vorprüfungen und Bauberatungen in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen bei Fritz Erlinger unter Tel. +43 7277 82 55 20 oder per Email an
Wir weisen darauf hin, dass für jedes Bauvorhaben (Neubauten, Um- und Zubauten, Garage, Carport, Gartenhütte und Gartenzäune) zeitgerecht beim Gemeindeamt um die dafür erforderliche Berechtigung, mit entsprechenden Einreichunterlagen, anzusuchen ist. Als zeitgerecht gilt die Eingabe der Einreichunterlagen mind. 3 Monate vor Beginn der Bauausführung. Dieser Zeitraum ergibt sich daraus, dass der Amtssachverständige für Bauwesen vom Bezirksbauamt Wels etwa ca. alle 6 Wochen der Gemeinde zur Verfügung steht, um die Beurteilungen vorzunehmen. Bei jedem Bauvorhaben soll vorab eine Vorprüfung des jeweiligen Planentwurfes gemacht werden, wobei erst nach positiver Beurteilung durch den Amtssachverständigen die gesamten Einreichunterlagen für die Verhandlung erstellt werden sollten. Diese Maßnahme dient dem Bauwerber, der Planungssicherheit und der damit verbundenen Kostenreduzierung.
In der Regel erfolgt also zuerst die Vorprüfung des Planentwurfes und 6 Wochen später die Verhandlung des entsprechenden Vorhabens mit anschließender Bescheidausstellung. Die Abarbeitung der Bauakte erfolgt nach dem Zeitpunkt des Einlangens beim Gemeindeamt.
Hinweis: Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die entsprechende Bewilligung an den Bauwerber zugestellt wurde und in Rechtskraft erwachsen ist. Nach Begutachtung durch den Amtssachverständigen kann dies aus zeitlichen Gründen bis zu drei Wochen dauern.
Es wird daher ersucht, die Einreichunterlagen so bald wie möglich vor dem festgesetzten Verhandlungstermin beim Gemeindeamt einzureichen, um die damit verbundenen Arbeitsschritte (z.B. Bauplatzbewilligung, Verkehrsflächenbeitrag, Wasseranschluss, Kanalanschluss) schon im Vorfeld erledigt werden können.